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        <title>Netzwerk Internet Sicherheit: Neueste Artikel</title>
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        <description>Neueste Artikel der Kategorie Rechtslage</description>
        <language>de</language>
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        <docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
        
        
        
        <lastBuildDate>Mon, 06 Sep 2010 21:23:00 +0200</lastBuildDate>
        
        
        <item>
            <title>BDSG 2009: Ab Juli müssen Sie neue Datenschutz-Pflichten erfüllen</title>
            <link>rechtslage/artikel/d/bdsg-2009-ab-juli-muessen-sie-neue-datenschutz-pflichten-erfuellen.html</link>
            <description>Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 2009 soll im Juli beschlossen werden und schützt...</description>
            <content:encoded><![CDATA[
                <p class="news_subheader">Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 2009 soll im Juli beschlossen werden und schützt...</p>
                <p>Unternehmen hingegen werden weitere Pflichten auferlegt. Tritt bei Ihnen ein datenschutzrechtlich relevanter Vorfall auf, müssen Sie die zuständigen Behörden und die betroffenen Personen umgehend informieren. Ein solcher Vorfall ist beispielsweise die Weitergabe von Kundendaten ohne Zustimmung oder wenn Sie personenbezogenen Daten für einen Zweck verwenden, dem die Personen nicht bei der Erhebung der Daten explizit zugestimmt haben.</p>
<p>Ist es Ihnen aufgrund der großen Masse der Personen oder aus anderen Gründen nicht möglich, alle von dem Vorfall betroffenen Personen zu informieren, müssen Sie direkt an die Öffentlichkeit gehen und den Vorfall der breiten Masse bekannt geben. Dies machen Sie beispielsweise, indem Sie eine Anzeige in zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen aufgeben, die mindestens eine halbe Seite umfasst.</p>
<p>Eine solche Veröffentlichung bringt selbstverständlich einen enormen Imageschaden mit sich. Allerdings ist so endlich sichergestellt, dass nicht nur Datenschutzverstöße von bekannten Unternehmen, wie beispielsweise der Bahn oder der Telekom, bekannt werden. Verbraucher werden <a href="http://www.netzwerk-internet.de/rechtslage/artikel/beitragseite/2/d/pruefen-sie-schon-jetzt-das-neue-bundesdatenschutzgesetz-bdsg.html" title="Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 2009" target="_blank" class="external-link-new-window" >damit zukünftig über jeden Vorfall benachrichtigt</a>, der den über sie gespeicherten Daten wiederfährt.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_top" style="padding: 2px; background: #efefef;"><a href="rechtslage/artikel/d/bdsg-2009-ab-juli-muessen-sie-neue-datenschutz-pflichten-erfuellen.html" target="_blank">BDSG 2009: Ab Juli müssen Sie neue Datenschutz-Pflichten erfüllen</a> ist im Original erschienen auf <a href="http://www.netzwerk-internet.de/" target="_blank">Netzwerk Internet Sicherheit</a> am Thursday, den 09. April um 08:26. Bitte beachten Sie unsere <a href="http://www.computerwissen.de/cms/nutzungsbedingungen-rss-feeds.html" target="_blank">Bedingungen zur Nutzung des RSS-Feeds</a>.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_bottom"><a href="http://www.netzwerk-internet.de/nc/seite-per-e-mail-versenden.html?tx_pmtipafriend_pi1%5Bnid%5D=6883&tx_pmtipafriend_pi1%5BtipUrl%5D=http%3A%2F%2Fwww.netzwerk-internet.de%2Frechtslage%2Fartikel%2Fd%2Fbdsg-2009-ab-juli-muessen-sie-neue-datenschutz-pflichten-erfuellen.html" target="_blank">Per E-Mail versenden</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/bdsg-2009-ab-juli-muessen-sie-neue-datenschutz-pflichten-erfuellen.html" target="_blank">Link zum Artikel</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/bdsg-2009-ab-juli-muessen-sie-neue-datenschutz-pflichten-erfuellen.html#c17" target="_blank">Kommentare</a> </p>
            ]]></content:encoded>
            <category><a href="rechtslage.html" title="Rechtslage">Rechtslage</a></category>
			
            <author>a.schwarze@netzwerk-internet.de (Arne Schwarze)</author>
            <guid>rechtslage/artikel/d/bdsg-2009-ab-juli-muessen-sie-neue-datenschutz-pflichten-erfuellen.html</guid>
            <pubDate>Thu, 09 Apr 2009 08:26:00 +0200</pubDate>
            
        </item>
        
        <item>
            <title>Ihre E-Mail-Adresse gehört ins Impressum – ein Kontaktformular genügt nicht</title>
            <link>rechtslage/artikel/d/ihre-e-mail-adresse-gehoert-ins-impressum-ein-kontaktformular-genuegt-nicht.html</link>
            <description>Unter dem Aktenzeichen 44 O 79/07 hat das Landgericht (LG) Essen ein Urteil gefällt, das Sie als...</description>
            <content:encoded><![CDATA[
                <p class="news_subheader">Unter dem Aktenzeichen 44 O 79/07 hat das Landgericht (LG) Essen ein Urteil gefällt, das Sie als...</p>
                <p>Im strittigen Fall ging es zunächst einmal darum, ob die Rechtsform des Unternehmens und der Inhaber des Unternehmens, das die Webseite betreibt, im Impressum ausreichend genannt wurden. Dass die Bezeichnungen &quot;Verlag&quot; und &quot;Verlagsleiter&quot; nicht ausreichend sind, ist dabei durchaus nachvollziehbar, denn sie treffen weder eine Aussage über die Rechtsform (AG, GmbH, …) noch darüber, wer Inhaber des Unternehmens ist.</p>
<p>Für Sie als Webseitenbetreiber besonders von besonderem Interesse ist aber, dass es laut dem LG Essen nicht ausreicht, im Impressum auf ein Kontaktformular zu verweisen. Nach Telemediengesetz (TMG) in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html" title="§5 des Telemediengesetzes (TMG)" target="_blank" class="external-link-new-window" >§5 (&quot;Allgemeine Informationspflichten&quot;)</a> Absatz 1 Nr. 2 ist nämlich folgendes in einem Impressum verpflichtend:</p><div class="indent"><p><b><i>Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post</i></b></p></div><p>Das Landgericht hat dieser Formulierung <a href="http://www.e-recht24.de/news/wettbewerbsrecht/1151.html" title="Neues Urteil zur Impressumspflicht (TMG §5 Abs. 1 Nr. 2)" target="_blank" class="external-link-new-window" >eindeutig entnehmen können</a>, dass die Angabe einer E-Mail-Adresse nötig ist. Wenn Sie auf Ihrer Internetseite, beispielsweise um Spam zu vermeiden, ausschließlich ein Kontaktformular verwenden, sollten Sie unbedingt auch Ihre E-Mail-Adresse im Impressum hinzufügen. Andernfalls riskieren Sie eine kostenpflichtige Abmahnung.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_top" style="padding: 2px; background: #efefef;"><a href="rechtslage/artikel/d/ihre-e-mail-adresse-gehoert-ins-impressum-ein-kontaktformular-genuegt-nicht.html" target="_blank">Ihre E-Mail-Adresse gehört ins Impressum – ein Kontaktformular genügt nicht</a> ist im Original erschienen auf <a href="http://www.netzwerk-internet.de/" target="_blank">Netzwerk Internet Sicherheit</a> am Thursday, den 19. March um 10:21. Bitte beachten Sie unsere <a href="http://www.computerwissen.de/cms/nutzungsbedingungen-rss-feeds.html" target="_blank">Bedingungen zur Nutzung des RSS-Feeds</a>.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_bottom"><a href="http://www.netzwerk-internet.de/nc/seite-per-e-mail-versenden.html?tx_pmtipafriend_pi1%5Bnid%5D=6473&tx_pmtipafriend_pi1%5BtipUrl%5D=http%3A%2F%2Fwww.netzwerk-internet.de%2Frechtslage%2Fartikel%2Fd%2Fihre-e-mail-adresse-gehoert-ins-impressum-ein-kontaktformular-genuegt-nicht.html" target="_blank">Per E-Mail versenden</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/ihre-e-mail-adresse-gehoert-ins-impressum-ein-kontaktformular-genuegt-nicht.html" target="_blank">Link zum Artikel</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/ihre-e-mail-adresse-gehoert-ins-impressum-ein-kontaktformular-genuegt-nicht.html#c17" target="_blank">Kommentare</a> </p>
            ]]></content:encoded>
            <category><a href="rechtslage.html" title="Rechtslage">Rechtslage</a></category>
			
            <author>a.schwarze@netzwerk-internet.de (Arne Schwarze)</author>
            <guid>rechtslage/artikel/d/ihre-e-mail-adresse-gehoert-ins-impressum-ein-kontaktformular-genuegt-nicht.html</guid>
            <pubDate>Thu, 19 Mar 2009 10:21:00 +0100</pubDate>
            
        </item>
        
        <item>
            <title>Als Admin-C haften Sie nicht für Rechtsverletzungen der Domain</title>
            <link>rechtslage/artikel/d/als-admin-c-haften-sie-nicht-fuer-rechtsverletzungen-der-domain.html</link>
            <description>Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil (Aktenzeichen: &quot;6 U 51/08&quot;) zugunsten des Admin-C...</description>
            <content:encoded><![CDATA[
                <p class="news_subheader">Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil (Aktenzeichen: &quot;6 U 51/08&quot;) zugunsten des Admin-C...</p>
                <p>Zwar ist der Admin-C als Stellvertreter des Domain-Inhabers dafür zuständig,&nbsp;diesen bei Angelegenheiten der Domainverwaltung zu vertreten. Dies bedeutet aber nicht, dass er für Rechtsverletzungen (in diesem Fall Urheberrechtsverletzungen)&nbsp;haftbar gemacht werden kann, die sich unter der Domain abspielen.</p>
<p>Im konkreten Fall hat das OLG Köln dies damit <a href="http://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Oberlandesgericht-Koeln-20080815.html" title="Urteil des OLG Köln (Aktenzeichen: 6 U 51/08)" target="_blank" class="external-link-new-window" >begründet</a>, dass zwischen dem Domaininhaber und dem Admin-C ein klar definiertes internes Verhältnis besteht, dies aber keine Aussage zur Haftbarkeit gegenüber Dritten trifft.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_top" style="padding: 2px; background: #efefef;"><a href="rechtslage/artikel/d/als-admin-c-haften-sie-nicht-fuer-rechtsverletzungen-der-domain.html" target="_blank">Als Admin-C haften Sie nicht für Rechtsverletzungen der Domain</a> ist im Original erschienen auf <a href="http://www.netzwerk-internet.de/" target="_blank">Netzwerk Internet Sicherheit</a> am Thursday, den 05. March um 08:14. Bitte beachten Sie unsere <a href="http://www.computerwissen.de/cms/nutzungsbedingungen-rss-feeds.html" target="_blank">Bedingungen zur Nutzung des RSS-Feeds</a>.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_bottom"><a href="http://www.netzwerk-internet.de/nc/seite-per-e-mail-versenden.html?tx_pmtipafriend_pi1%5Bnid%5D=6137&tx_pmtipafriend_pi1%5BtipUrl%5D=http%3A%2F%2Fwww.netzwerk-internet.de%2Frechtslage%2Fartikel%2Fd%2Fals-admin-c-haften-sie-nicht-fuer-rechtsverletzungen-der-domain.html" target="_blank">Per E-Mail versenden</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/als-admin-c-haften-sie-nicht-fuer-rechtsverletzungen-der-domain.html" target="_blank">Link zum Artikel</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/als-admin-c-haften-sie-nicht-fuer-rechtsverletzungen-der-domain.html#c17" target="_blank">Kommentare</a> </p>
            ]]></content:encoded>
            <category><a href="rechtslage.html" title="Rechtslage">Rechtslage</a></category>
			
            <author>a.schwarze@netzwerk-internet.de (Arne Schwarze)</author>
            <guid>rechtslage/artikel/d/als-admin-c-haften-sie-nicht-fuer-rechtsverletzungen-der-domain.html</guid>
            <pubDate>Thu, 05 Mar 2009 08:14:00 +0100</pubDate>
            
        </item>
        
        <item>
            <title>Missbrauchsgebühr: So viel kann Sie eine Verfassungsbeschwerde kosten</title>
            <link>rechtslage/artikel/d/missbrauchsgebuehr-so-viel-kann-sie-eine-verfassungsbeschwerde-kosten.html</link>
            <description>Damit sich das Bundesverfassungsgericht nut mit wirklich wichtigen Verfassungsbeschwerden...</description>
            <content:encoded><![CDATA[
                <p class="news_subheader">Damit sich das Bundesverfassungsgericht nut mit wirklich wichtigen Verfassungsbeschwerden...</p>
                <p>In einem <a href="http://www.blog.beck.de/2009/01/27/vorsicht-bei-unuberlegten-verfassungsbeschwerden-missbrauchsgebuhr-droht/" title="Missbrauchsgebühr für Verfassungsbeschwerde verhängt" target="_blank" class="external-link-new-window" >aktuellen Fall</a> wurden 500 Euro Missbrauchsgebühr verhängt. Möglich sind jedoch bis zu 2.600 Euro. Die Grundlage für die Entscheidung findet sich im §34 des BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz):</p>
<p><i>(1) Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei.<br />(2) Das Bundesverfassungsgericht kann eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes einen Mißbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 32) mißbräuchlich gestellt ist.<br />[...]</i></p>
<p>Im IT-Bereich betreffen Verfassungsbeschwerden häufig Datenschutz-Regelungen. So wurden 2008 beispielsweise nach dem Inkrafttreten der neuen <a href="http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=2412" title="Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung" target="_blank" class="external-link-new-window" >Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung</a> umgehend mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht, aber auch wegen der <a href="http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/verfassungsbeschwerde-gegen-sammlung-von-passdaten-und-bildern/" title="Verfassungsbeschwerde zur Speicherung von Passdaten" target="_blank" class="external-link-new-window" >Speicherunge&nbsp;von Passdaten und Passbildern</a> für Reisepässe.</p>
<p>Von einem tatsächlichen Missbrauch der Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde ist insbesondere dann die Rede, wenn Ihre Argumentation für das Verfassungsgericht nicht nachvollziehbar oder sinnlos ist. Sichern Sie sich also vor einem solchen Schritt unbedingt bei Ihrem Rechtsanwalt ab, damit Sie später nicht auf unnötigen Kosten sitzenbleiben.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_top" style="padding: 2px; background: #efefef;"><a href="rechtslage/artikel/d/missbrauchsgebuehr-so-viel-kann-sie-eine-verfassungsbeschwerde-kosten.html" target="_blank">Missbrauchsgebühr: So viel kann Sie eine Verfassungsbeschwerde kosten</a> ist im Original erschienen auf <a href="http://www.netzwerk-internet.de/" target="_blank">Netzwerk Internet Sicherheit</a> am Wednesday, den 04. February um 16:47. Bitte beachten Sie unsere <a href="http://www.computerwissen.de/cms/nutzungsbedingungen-rss-feeds.html" target="_blank">Bedingungen zur Nutzung des RSS-Feeds</a>.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_bottom"><a href="http://www.netzwerk-internet.de/nc/seite-per-e-mail-versenden.html?tx_pmtipafriend_pi1%5Bnid%5D=5534&tx_pmtipafriend_pi1%5BtipUrl%5D=http%3A%2F%2Fwww.netzwerk-internet.de%2Frechtslage%2Fartikel%2Fd%2Fmissbrauchsgebuehr-so-viel-kann-sie-eine-verfassungsbeschwerde-kosten.html" target="_blank">Per E-Mail versenden</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/missbrauchsgebuehr-so-viel-kann-sie-eine-verfassungsbeschwerde-kosten.html" target="_blank">Link zum Artikel</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/missbrauchsgebuehr-so-viel-kann-sie-eine-verfassungsbeschwerde-kosten.html#c17" target="_blank">Kommentare</a> </p>
            ]]></content:encoded>
            <category><a href="rechtslage.html" title="Rechtslage">Rechtslage</a></category>
			
            <author>a.schwarze@netzwerk-internet.de (Arne Schwarze)</author>
            <guid>rechtslage/artikel/d/missbrauchsgebuehr-so-viel-kann-sie-eine-verfassungsbeschwerde-kosten.html</guid>
            <pubDate>Wed, 04 Feb 2009 16:47:00 +0100</pubDate>
            
        </item>
        
        <item>
            <title>Die Polizei sucht: Sind auch Sie von der Telefon- und SMS-Abzocke betroffen?</title>
            <link>rechtslage/artikel/d/die-polizei-sucht-sind-auch-sie-von-der-telefon-und-sms-abzocke-betroffen.html</link>
            <description>Die Kriminalpolizei Kiel sucht Opfer oder Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu Betrugsmaschen der...</description>
            <content:encoded><![CDATA[
                <p class="news_subheader">Die Kriminalpolizei Kiel sucht Opfer oder Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu Betrugsmaschen der...</p>
                <p>Dabei sind scheinbar <a href="http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=22300" title="Telefon- und SMS-Abzocke" target="_blank" class="external-link-new-window" >zwei unterschiedliche Abzock-Maschen</a> verwendet worden:</p>
<p>Zum einen wurden Anzeigen für Autos geschaltet, die die deutlich unter dem Marktpreis lagen. Unter der angegebenen Handynummer wurde allerdings nur per Mailbox auf eine 0137-er Nummer verwiesen. Unter dieser kostenpflichtigen Nummer war jedoch auch niemand zu erreichen. Dass die Nummer kostenpflichtig war (ein Euro pro Anruf), wurde erst am Ende der Bandansage mitgeteilt.</p>
<p>Bei der anderen Betrugsmasche wurde ein Single-Forum im Internet vorgetäuscht. Bei den angeblich kontaktwilligen Singles handelte es sich jedoch nur um Moderatoren der Firmen, die an einem realen Treffen keinerlei Interesse hatten. Sie versuchten die Besucher der Seite zu einer Kommunikation per Handy zu bewegen. Dabei tarnten sie die kostenpflichtigen Sonderrufnummern, die sonst fünfstellig sind, durch das Voranstellen einer Netzvorwahl und das Nachstellen von zwei Ziffern.</p>
<p>Die Liste der bisher bekannten Nummern (laut Polizeiangabe nicht vollständig): 22040, 22324, 30333, 31333, 33777, 43444, 44433, 44664, 45444, 55444, 55544, 55577, 55599, 57555, 72777, 77722, 77744, 77755, 40050, 44660, 77776</p>
<p>Falls Sie hierzu Hinweise geben können, melden Sie sich bitte unter den <a href="http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=22300" title="Kontaktdaten der Kriminalpolizei Kiel" target="_blank" class="external-link-new-window" >Kontaktdaten der Kriminalpolizei Kiel</a>.</p>
<p>Allgemein sollten Sie Ihre Telefonrechnung regelmäßig auf solche Kostenpunkte prüfen. Oft kommt es bei derartigen Betrugsmaschen leider erst gar nicht zu Strafanzeigen, denn der Schaden für die einzelnen&nbsp;Opfer ist relativ gering (z.B. 3 Euro für drei Anrufversuche bei den angeblichen Autoverkäufern). Für die Abzocker rechnet sich der Betrug durch eine große Anruferzahl trotzdem.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_top" style="padding: 2px; background: #efefef;"><a href="rechtslage/artikel/d/die-polizei-sucht-sind-auch-sie-von-der-telefon-und-sms-abzocke-betroffen.html" target="_blank">Die Polizei sucht: Sind auch Sie von der Telefon- und SMS-Abzocke betroffen?</a> ist im Original erschienen auf <a href="http://www.netzwerk-internet.de/" target="_blank">Netzwerk Internet Sicherheit</a> am Thursday, den 15. January um 07:27. Bitte beachten Sie unsere <a href="http://www.computerwissen.de/cms/nutzungsbedingungen-rss-feeds.html" target="_blank">Bedingungen zur Nutzung des RSS-Feeds</a>.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_bottom"><a href="http://www.netzwerk-internet.de/nc/seite-per-e-mail-versenden.html?tx_pmtipafriend_pi1%5Bnid%5D=5137&tx_pmtipafriend_pi1%5BtipUrl%5D=http%3A%2F%2Fwww.netzwerk-internet.de%2Frechtslage%2Fartikel%2Fd%2Fdie-polizei-sucht-sind-auch-sie-von-der-telefon-und-sms-abzocke-betroffen.html" target="_blank">Per E-Mail versenden</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/die-polizei-sucht-sind-auch-sie-von-der-telefon-und-sms-abzocke-betroffen.html" target="_blank">Link zum Artikel</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/die-polizei-sucht-sind-auch-sie-von-der-telefon-und-sms-abzocke-betroffen.html#c17" target="_blank">Kommentare</a> </p>
            ]]></content:encoded>
            <category><a href="rechtslage.html" title="Rechtslage">Rechtslage</a></category>
			
            <author>a.schwarze@netzwerk-internet.de (Arne Schwarze)</author>
            <guid>rechtslage/artikel/d/die-polizei-sucht-sind-auch-sie-von-der-telefon-und-sms-abzocke-betroffen.html</guid>
            <pubDate>Thu, 15 Jan 2009 07:27:00 +0100</pubDate>
            
        </item>
        
        <item>
            <title>Auf Ihrer Webseite haben Sie das Recht zum Aussperren von Besuchern</title>
            <link>rechtslage/artikel/d/auf-ihrer-webseite-haben-sie-das-recht-zum-aussperren-von-besuchern.html</link>
            <description>Ein aktuelles Urteil bestätigt, dass Sie Webseiten-Zugriffe von bestimmten IP-Adressen sperren...</description>
            <content:encoded><![CDATA[
                <p class="news_subheader">Ein aktuelles Urteil bestätigt, dass Sie Webseiten-Zugriffe von bestimmten IP-Adressen sperren...</p>
                <p>Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm wies in einem <a href="http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_343.pdf" title="Urteil des OLG Hamm als PDF" target="_blank" class="external-link-new-window" >aktuellen Urteil</a> (Aktenzeichen 4 U 37/08) die Klage eines Mitwettbewerbers von einem&nbsp; Druckerzubehör-Vertrieb zurück. Der Mitwettbewerbers fühlte sich dadurch behindert, dass er von der Internetpräsenz des Konkurrenten ausgesperrt wurde.</p>
<p>Allerdings hatte er zuvor versucht, automatisiert die Angebote auf der betroffenen Internetseite abzurufen. Eine Schutz-Software hatte erkannt, dass es sich nicht um einen regulären Besucher handelt, da eine hohe Zahl an Seiten systematisch abgerufen wurde. Die IP-Adresse wurde darauf hin gesperrt.</p>
<p>Der automatische Abruf der Seite sollte die Werbemaßnahmen, Produkte und Preise des Konkurrenten prüfen, was an sich zulässig ist. Durch den automatischen Abruf&nbsp;der hohen Anzahl an Seiten besteht allerdings laut Gericht&nbsp;unter andrem&nbsp;die Gefahr, dass die Seite in ihrem Betrieb gestört wird und tatsächliche Kunden das Angebot so nicht wahrnehmen können.</p>
<p>Im&nbsp;vorliegenden Fall hat der Betreiber der Seite nach Ansicht der Richter das Recht, den Besucher auszuschließen, da er sich nicht wie ein normaler Kunde verhält. Würden die Abrufe der Seite&nbsp; allerdings so erfolgen, wie sie auch ein Kunde bei der Erkundigung über das Angebot&nbsp;durchführen würde, sind diese zulässig. In dem Fall dürften Sie die Adresse nicht sperren.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_top" style="padding: 2px; background: #efefef;"><a href="rechtslage/artikel/d/auf-ihrer-webseite-haben-sie-das-recht-zum-aussperren-von-besuchern.html" target="_blank">Auf Ihrer Webseite haben Sie das Recht zum Aussperren von Besuchern</a> ist im Original erschienen auf <a href="http://www.netzwerk-internet.de/" target="_blank">Netzwerk Internet Sicherheit</a> am Thursday, den 27. November um 08:47. Bitte beachten Sie unsere <a href="http://www.computerwissen.de/cms/nutzungsbedingungen-rss-feeds.html" target="_blank">Bedingungen zur Nutzung des RSS-Feeds</a>.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_bottom"><a href="http://www.netzwerk-internet.de/nc/seite-per-e-mail-versenden.html?tx_pmtipafriend_pi1%5Bnid%5D=4175&tx_pmtipafriend_pi1%5BtipUrl%5D=http%3A%2F%2Fwww.netzwerk-internet.de%2Frechtslage%2Fartikel%2Fd%2Fauf-ihrer-webseite-haben-sie-das-recht-zum-aussperren-von-besuchern.html" target="_blank">Per E-Mail versenden</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/auf-ihrer-webseite-haben-sie-das-recht-zum-aussperren-von-besuchern.html" target="_blank">Link zum Artikel</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/auf-ihrer-webseite-haben-sie-das-recht-zum-aussperren-von-besuchern.html#c17" target="_blank">Kommentare</a> </p>
            ]]></content:encoded>
            <category><a href="rechtslage.html" title="Rechtslage">Rechtslage</a></category>
			
            <author>a.schwarze@netzwerk-internet.de (Arne Schwarze)</author>
            <guid>rechtslage/artikel/d/auf-ihrer-webseite-haben-sie-das-recht-zum-aussperren-von-besuchern.html</guid>
            <pubDate>Thu, 27 Nov 2008 08:47:00 +0100</pubDate>
            
        </item>
        
        <item>
            <title>Prüfen Sie schon jetzt das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)</title>
            <link>rechtslage/artikel/d/pruefen-sie-schon-jetzt-das-neue-bundesdatenschutzgesetz-bdsg.html</link>
            <description>Ab dem 01.09.2009 soll das geänderte BDSG in Kraft treten. Prüfen Sie jetzt schon die Auswirkungen...</description>
            <content:encoded><![CDATA[
                <p class="news_subheader">Ab dem 01.09.2009 soll das geänderte BDSG in Kraft treten. Prüfen Sie jetzt schon die Auswirkungen...</p>
                <p>Durch&nbsp;einen&nbsp;<a href="http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/entwurf-des-bundesdatenschutzgesetzes-liegt-mir-vor/" title="Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes" target="_blank" class="external-link-new-window" >öffentlich gewordenen Entwurf</a> des neuen Bundesdatenschutzgesetzes können Sie endlich einen <a href="http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/wp-content/uploads/2008/10/bdsg-entwurf.pdf" title="Neues Bundesdatenschutzgesetz (Entwurf) als PDF" target="_blank" class="external-link-new-window" >Einblick in die neuen Regelungen</a> erhalten.</p>
<p>Nach den neuen Regelungen müssen Sie beispielsweise die zuständige Aufsichtsbehörde und Betroffene direkt über den Verlust&nbsp;von Daten informieren, was eine Reaktion auf die aktuellen Datenschutz-Pannen darstellt.</p>
<p></p>
<p>Die Neuerungen sind am Anfang des <a href="http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/wp-content/uploads/2008/10/bdsg-entwurf.pdf" title="Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes als PDF" target="_blank" class="external-link-new-window" >PDF-Dokuments</a> zusammengefasst. Es steht jedoch noch nicht fest, ob alle Neuerungen dieses Dokuments wirklich in das Gesetz übernommen werden.&nbsp;Offiziell soll das neue Gesetz&nbsp;ab dem 01.09.2009 in Kraft treten.</p>
<p>Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit den Neuerungen befassen. Beispielsweise&nbsp;für die Benachrichtigung der&nbsp;betroffenen Kunden bei einem Datenverlust müssen neue interne Regelungen&nbsp;geschaffen werden. Anders ist es nach dem Datenverlust oft&nbsp;nicht möglich zu erkennen, welche personenbezogenen Daten betroffen sind.</p>
<p></p>
<p>Können Sie nicht ohne unverhältnismäßig hohem Aufwand feststellen, welche&nbsp;personenbezogenen Daten&nbsp;vom Datenverlust betroffen sind, müssen Sie Ihr Unternehmen in der Tageszeitung bloßstellen (siehe §44a):</p><div class="indent"><div><p><b><i>&quot;Soweit die Benachrichtigung der Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, insbesondere aufgrund der Vielzahl der betroffenen Fälle, tritt an ihre Stelle die Information an die Öffentlichkeit durch Anzeigen, die mindestens eine halbe Druckseite umfassen, in mindestens zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen.&quot;</i></b></p></div></div><p class="indent">Endverbraucher können nur hoffen, dass die Unternehmen den Weg über die Tageszeitung meiden wollen und einen Mechanismus zur direkten Benachrichtigung wählen.</p>
<p class="indent"></p>
<p class="indent">Ansonsten entsteht hierdurch keine Verbesserung für Sie, denn Sie müssen weiterhin selber beim Anbieter nachbohren, ob Ihre Daten eventuell in die Hände Dritter gelangt sind.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_top" style="padding: 2px; background: #efefef;"><a href="rechtslage/artikel/d/pruefen-sie-schon-jetzt-das-neue-bundesdatenschutzgesetz-bdsg.html" target="_blank">Prüfen Sie schon jetzt das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)</a> ist im Original erschienen auf <a href="http://www.netzwerk-internet.de/" target="_blank">Netzwerk Internet Sicherheit</a> am Thursday, den 23. October um 06:21. Bitte beachten Sie unsere <a href="http://www.computerwissen.de/cms/nutzungsbedingungen-rss-feeds.html" target="_blank">Bedingungen zur Nutzung des RSS-Feeds</a>.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_bottom"><a href="http://www.netzwerk-internet.de/nc/seite-per-e-mail-versenden.html?tx_pmtipafriend_pi1%5Bnid%5D=3490&tx_pmtipafriend_pi1%5BtipUrl%5D=http%3A%2F%2Fwww.netzwerk-internet.de%2Frechtslage%2Fartikel%2Fd%2Fpruefen-sie-schon-jetzt-das-neue-bundesdatenschutzgesetz-bdsg.html" target="_blank">Per E-Mail versenden</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/pruefen-sie-schon-jetzt-das-neue-bundesdatenschutzgesetz-bdsg.html" target="_blank">Link zum Artikel</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/pruefen-sie-schon-jetzt-das-neue-bundesdatenschutzgesetz-bdsg.html#c17" target="_blank">Kommentare</a> </p>
            ]]></content:encoded>
            <category><a href="rechtslage.html" title="Rechtslage">Rechtslage</a></category>
			
            <author>a.schwarze@netzwerk-internet.de (Arne Schwarze)</author>
            <guid>rechtslage/artikel/d/pruefen-sie-schon-jetzt-das-neue-bundesdatenschutzgesetz-bdsg.html</guid>
            <pubDate>Thu, 23 Oct 2008 06:21:00 +0200</pubDate>
            
        </item>
        
        <item>
            <title>Verwenden Sie den Impressum-Leitfaden des Justizministeriums</title>
            <link>rechtslage/artikel/d/verwenden-sie-den-impressum-leitfaden-des-justizministeriums.html</link>
            <description>Mit einem falschen Impressum begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis zu 50.000 Euro) und...</description>
            <content:encoded><![CDATA[
                <p class="news_subheader">Mit einem falschen Impressum begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis zu 50.000 Euro) und...</p>
                <p>Durch Abmahnwellen aufgrund fehlender Informationen im Impressum&nbsp;müssen besonders kleine Unternehmen oft tief in die Tasche greifen. Das Bundesministerium der Justiz hat nun einen <a href="http://www.bmj.de/musterimpressum" title="Leitfaden zur Impressumspflicht" target="_blank" class="external-link-new-window" >Leitfaden herausgegeben</a>, der Sie bei der Erstellung Ihres Impressums unterstützt. Den Leitfaden nutzen Sie entweder direkt online oder laden ihn als <a href="http://www.bmj.de/files/-/3283/Allgemeine%20Hinweise%20zur%20Anbieterkennzeichnungspflicht%20im%20Internet.pdf" title="Impressum-Leitfaden als PDF" target="_blank" class="external-link-new-window" >PDF-Datei</a> herunter.</p>
<p></p>
<p>Durch Erklärungen und Verweise auf die entsprechenden Gesetze wird die Erstellung eines Impressums&nbsp;für Sie&nbsp;hiermit deutlich leichter. Allerdings scheint nicht einmal das Bundesministerium der Justiz eine Garantie für die Auskünfte geben zu wollen. So ist auf der Internetseite der folgende Satz zu lesen:</p><div class="indent"><p><i>Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.</i></p></div><p>Hierdurch wird der Wert des Leitfadens enorm abgeschwächt. Allerdings gibt er trotzdem wichtige Hinweise für die Erstellung Ihres Impressums. Um keine Abmahnungen zu riskieren, sollten Sie Ihr erstelltes Impressum jedoch trotzdem von einem spezialisierten&nbsp;Rechtsexperten gegenprüfen lassen.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_top" style="padding: 2px; background: #efefef;"><a href="rechtslage/artikel/d/verwenden-sie-den-impressum-leitfaden-des-justizministeriums.html" target="_blank">Verwenden Sie den Impressum-Leitfaden des Justizministeriums</a> ist im Original erschienen auf <a href="http://www.netzwerk-internet.de/" target="_blank">Netzwerk Internet Sicherheit</a> am Thursday, den 09. October um 08:42. Bitte beachten Sie unsere <a href="http://www.computerwissen.de/cms/nutzungsbedingungen-rss-feeds.html" target="_blank">Bedingungen zur Nutzung des RSS-Feeds</a>.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_bottom"><a href="http://www.netzwerk-internet.de/nc/seite-per-e-mail-versenden.html?tx_pmtipafriend_pi1%5Bnid%5D=3272&tx_pmtipafriend_pi1%5BtipUrl%5D=http%3A%2F%2Fwww.netzwerk-internet.de%2Frechtslage%2Fartikel%2Fd%2Fverwenden-sie-den-impressum-leitfaden-des-justizministeriums.html" target="_blank">Per E-Mail versenden</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/verwenden-sie-den-impressum-leitfaden-des-justizministeriums.html" target="_blank">Link zum Artikel</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/verwenden-sie-den-impressum-leitfaden-des-justizministeriums.html#c17" target="_blank">Kommentare</a> </p>
            ]]></content:encoded>
            <category><a href="rechtslage.html" title="Rechtslage">Rechtslage</a></category>
			
            <author>a.schwarze@netzwerk-internet.de (Arne Schwarze)</author>
            <guid>rechtslage/artikel/d/verwenden-sie-den-impressum-leitfaden-des-justizministeriums.html</guid>
            <pubDate>Thu, 09 Oct 2008 08:42:00 +0200</pubDate>
            
        </item>
        
        <item>
            <title>Betrieb von Tauschbörsen-Servern: So sichern Sie sich rechtlich ab</title>
            <link>rechtslage/artikel/d/betrieb-von-tauschboersen-servern-so-sichern-sie-sich-rechtlich-ab.html</link>
            <description>Der Betrieb von Servern für Peer-to-Peer-Tauschbörsen ist mit vielen rechtlichen Problemen...</description>
            <content:encoded><![CDATA[
                <p class="news_subheader">Der Betrieb von Servern für Peer-to-Peer-Tauschbörsen ist mit vielen rechtlichen Problemen...</p>
                <p>In&nbsp;gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Inhabern von Urheberrechten und Serverbetreibern von&nbsp;Tauschbörsen konnten die Urheberrechtsinhaber bisher meist durchaus&nbsp;zufrieden mit den Urteilen der Gerichte sein.</p>
<p>Im aktuellen Fall, der am OLG Düsseldorf entschieden wurde (Aktenzeichen I-20 U 196/07), hat sich das Blatt nun gewendet. Das Urteil der Vorinstanz, in dem Warner Music als Rechteinhaber gegen Webby United eine einstweilige Verfügung am LG Düsseldorf erwirkte, wurde vom Oberlandesgericht (OLG) aufgehoben. Webby United hatte&nbsp;einen eDonkey-Server betrieben, über den unter anderem Musikstücke von Künstlern erhältlich waren, die bei Warner Music unter Vertrag stehen.</p>
<p></p>
<p>Die schnelle Reaktion von Webby United hat zum Erfolg im Gerichtsprozess einen Großteil beigetragen, denn sofort nach dem Hinweis auf die geschützten Musiktitel wurde der Zugriff auf diese gesperrt. Der Serverbetreiber war seinen Pflichten somit vorbildlich nachgekommen.&nbsp;Das Gericht betonte zudem, dass auf dem Server nur Verweise auf die Dateien im Internet gespeichert werden, nicht die urheberrechtlich geschützten Werke selber. Ein öffentliches Zugänglichmachen, wie es im Urheberrechtsgesetz § 19 beschrieben wird, ist hierdurch nicht gegeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Betreiber von Tauschbörsen-Servern bekommen hierdurch&nbsp;mehr rechtliche Sicherheit. Wenn Sie Maßnahmen zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen implementieren und bei einem Hinweis auf eine solche Verletzung schnell entsprechende Sperrmaßnahmen einrichten, erfüllen Sie Ihre Pflichten als Anbieter. Ein manuelles Prüfen aller Dateien ist nach Ansicht des OLG Düsseldorf nicht zumutbar. Im verhandelten Fall hätten über 300 Dateien geprüft werden müssen. Anstelle der manuellen Prüfung implementierte Webby United einen Filter, der den Zugriff auf die geschützten Werke verhinderte.</p>
<p></p>
<p>Bei Tauschbörsennutzern&nbsp;sieht die Rechtslage deutlich anders&nbsp;aus. Die geschützten Werke werden&nbsp;direkt von Ihrer Festplatte aus den anderen Nutzern angeboten. Als Nutzer von Tauschbörsen sollten Sie daher unbedingt darauf achten, in Ihrem Upload-Ordner keine urheberrechtlich geschützten Dateien zu speichern. Diese werden direkt im gesamten Netzwerk der Tauschbörse angeboten.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_top" style="padding: 2px; background: #efefef;"><a href="rechtslage/artikel/d/betrieb-von-tauschboersen-servern-so-sichern-sie-sich-rechtlich-ab.html" target="_blank">Betrieb von Tauschbörsen-Servern: So sichern Sie sich rechtlich ab</a> ist im Original erschienen auf <a href="http://www.netzwerk-internet.de/" target="_blank">Netzwerk Internet Sicherheit</a> am Thursday, den 11. September um 20:14. Bitte beachten Sie unsere <a href="http://www.computerwissen.de/cms/nutzungsbedingungen-rss-feeds.html" target="_blank">Bedingungen zur Nutzung des RSS-Feeds</a>.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_bottom"><a href="http://www.netzwerk-internet.de/nc/seite-per-e-mail-versenden.html?tx_pmtipafriend_pi1%5Bnid%5D=2833&tx_pmtipafriend_pi1%5BtipUrl%5D=http%3A%2F%2Fwww.netzwerk-internet.de%2Frechtslage%2Fartikel%2Fd%2Fbetrieb-von-tauschboersen-servern-so-sichern-sie-sich-rechtlich-ab.html" target="_blank">Per E-Mail versenden</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/betrieb-von-tauschboersen-servern-so-sichern-sie-sich-rechtlich-ab.html" target="_blank">Link zum Artikel</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/betrieb-von-tauschboersen-servern-so-sichern-sie-sich-rechtlich-ab.html#c17" target="_blank">Kommentare</a> </p>
            ]]></content:encoded>
            <category><a href="rechtslage.html" title="Rechtslage">Rechtslage</a></category>
			
            <author>a.schwarze@netzwerk-internet.de (Arne Schwarze)</author>
            <guid>rechtslage/artikel/d/betrieb-von-tauschboersen-servern-so-sichern-sie-sich-rechtlich-ab.html</guid>
            <pubDate>Thu, 11 Sep 2008 20:14:00 +0200</pubDate>
            
        </item>
        
        <item>
            <title>Vereine werden gegen digitale Werbeangebote geschützt</title>
            <link>rechtslage/artikel/d/vereine-werden-gegen-digitale-werbeangebote-geschuetzt.html</link>
            <description>Die Masse an unseriösen E-Mail-Anfragen wächst auch in Vereinen. Hier gibt es nun endlich ein...</description>
            <content:encoded><![CDATA[
                <p class="news_subheader">Die Masse an unseriösen E-Mail-Anfragen wächst auch in Vereinen. Hier gibt es nun endlich ein...</p>
                <p>Ein <a href="http://medien-internet-und-recht.de/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=1731" title="aktuelles Urteil" target="_blank" class="external-link-new-window" >Urteil des Bundesgerichtshofs</a> (I ZR 197/05) stärkt die Möglichkeiten von Vereinen, gegen unerbetene E-Mails vorzugehen. Im aktuellen Fall hatte ein Sportverein seine E-Mail Adresse in den Kontaktdaten auf seiner Internetpräsenz angegeben und Anfragen für das Schalten von Bannerwerbung an diese Adresse erhalten.</p>
<p>Zuvor&nbsp;wurde lediglich eine Regelung für Unternehmen&nbsp;gerichtlich festgehalten. Hier kann bei der Angabe der E-Mail Adresse davon ausgegangen werden, dass&nbsp;Anfragen im Rahmen der Dienstleistungen und Waren des Unternehmes erwünscht sind. </p>
<p>Bei einem Sportverein kann jedoch durch die Angabe der E-Mail Adresse nach Auffassung des Gerichts nicht von dem Einverständnis mit der Zusendung von gewerblichen Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins ausgegangen werden. </p>
<p>Dies ist für viele Vereine ein willkommenes Urteil, das endlich eine Handhabe gegen die immer größer werdende Flut von E-Mail-Anfragen gibt.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_top" style="padding: 2px; background: #efefef;"><a href="rechtslage/artikel/d/vereine-werden-gegen-digitale-werbeangebote-geschuetzt.html" target="_blank">Vereine werden gegen digitale Werbeangebote geschützt</a> ist im Original erschienen auf <a href="http://www.netzwerk-internet.de/" target="_blank">Netzwerk Internet Sicherheit</a> am Thursday, den 28. August um 09:32. Bitte beachten Sie unsere <a href="http://www.computerwissen.de/cms/nutzungsbedingungen-rss-feeds.html" target="_blank">Bedingungen zur Nutzung des RSS-Feeds</a>.</p>
                <hr/>
                <p class="copy_bottom"><a href="http://www.netzwerk-internet.de/nc/seite-per-e-mail-versenden.html?tx_pmtipafriend_pi1%5Bnid%5D=2639&tx_pmtipafriend_pi1%5BtipUrl%5D=http%3A%2F%2Fwww.netzwerk-internet.de%2Frechtslage%2Fartikel%2Fd%2Fvereine-werden-gegen-digitale-werbeangebote-geschuetzt.html" target="_blank">Per E-Mail versenden</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/vereine-werden-gegen-digitale-werbeangebote-geschuetzt.html" target="_blank">Link zum Artikel</a> | <a href="rechtslage/artikel/d/vereine-werden-gegen-digitale-werbeangebote-geschuetzt.html#c17" target="_blank">Kommentare</a> </p>
            ]]></content:encoded>
            <category><a href="rechtslage.html" title="Rechtslage">Rechtslage</a></category>
			
            <author>a.schwarze@netzwerk-internet.de (Arne Schwarze)</author>
            <guid>rechtslage/artikel/d/vereine-werden-gegen-digitale-werbeangebote-geschuetzt.html</guid>
            <pubDate>Thu, 28 Aug 2008 09:32:00 +0200</pubDate>
            
        </item>
        
    </channel>
</rss>