Verwenden Sie den Impressum-Leitfaden des Justizministeriums

Mit einem falschen Impressum begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis zu 50.000 Euro) und riskieren kostspielige Abmahnungen.

Durch Abmahnwellen aufgrund fehlender Informationen im Impressum müssen besonders kleine Unternehmen oft tief in die Tasche greifen. Das Bundesministerium der Justiz hat nun einen Leitfaden herausgegeben, der Sie bei der Erstellung Ihres Impressums unterstützt. Den Leitfaden nutzen Sie entweder direkt online oder laden ihn als PDF-Datei herunter.

Durch Erklärungen und Verweise auf die entsprechenden Gesetze wird die Erstellung eines Impressums für Sie hiermit deutlich leichter. Allerdings scheint nicht einmal das Bundesministerium der Justiz eine Garantie für die Auskünfte geben zu wollen. So ist auf der Internetseite der folgende Satz zu lesen:

Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.

Hierdurch wird der Wert des Leitfadens enorm abgeschwächt. Allerdings gibt er trotzdem wichtige Hinweise für die Erstellung Ihres Impressums. Um keine Abmahnungen zu riskieren, sollten Sie Ihr erstelltes Impressum jedoch trotzdem von einem spezialisierten Rechtsexperten gegenprüfen lassen.

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Peter, 09.10.2008 11:44:
> Mit einem falschen Impressum begehen Sie nicht eine Ordnungswidrigkeit, (Geldbuße bis zu 50.000 Euro) und riskieren kostspielige Abmahnungen. Müßte es "nicht" heißen: >> Mit einem falschen Impressum begehen Sie nicht eine Ordnungswidrigkeit, (Geldbuße bis zu 50.000 Euro) und riskieren "NICHT" kostspielige Abmahnungen.