Prüfen Sie schon jetzt das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Ab dem 01.09.2009 soll das geänderte BDSG in Kraft treten. Prüfen Sie jetzt schon die Auswirkungen der Änderungen für Ihr Unternehmen.
Durch einen öffentlich gewordenen Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes können Sie endlich einen Einblick in die neuen Regelungen erhalten.
Nach den neuen Regelungen müssen Sie beispielsweise die zuständige Aufsichtsbehörde und Betroffene direkt über den Verlust von Daten informieren, was eine Reaktion auf die aktuellen Datenschutz-Pannen darstellt.
Die Neuerungen sind am Anfang des PDF-Dokuments zusammengefasst. Es steht jedoch noch nicht fest, ob alle Neuerungen dieses Dokuments wirklich in das Gesetz übernommen werden. Offiziell soll das neue Gesetz ab dem 01.09.2009 in Kraft treten.
Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit den Neuerungen befassen. Beispielsweise für die Benachrichtigung der betroffenen Kunden bei einem Datenverlust müssen neue interne Regelungen geschaffen werden. Anders ist es nach dem Datenverlust oft nicht möglich zu erkennen, welche personenbezogenen Daten betroffen sind.
Können Sie nicht ohne unverhältnismäßig hohem Aufwand feststellen, welche personenbezogenen Daten vom Datenverlust betroffen sind, müssen Sie Ihr Unternehmen in der Tageszeitung bloßstellen (siehe §44a):
"Soweit die Benachrichtigung der Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, insbesondere aufgrund der Vielzahl der betroffenen Fälle, tritt an ihre Stelle die Information an die Öffentlichkeit durch Anzeigen, die mindestens eine halbe Druckseite umfassen, in mindestens zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen."
Endverbraucher können nur hoffen, dass die Unternehmen den Weg über die Tageszeitung meiden wollen und einen Mechanismus zur direkten Benachrichtigung wählen.
Ansonsten entsteht hierdurch keine Verbesserung für Sie, denn Sie müssen weiterhin selber beim Anbieter nachbohren, ob Ihre Daten eventuell in die Hände Dritter gelangt sind.
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