Missbrauchsgebühr: So viel kann Sie eine Verfassungsbeschwerde kosten
Damit sich das Bundesverfassungsgericht nut mit wirklich wichtigen Verfassungsbeschwerden beschäftigt, können unsinnige Verfassungsbeschwerden teuer werden.
In einem aktuellen Fall wurden 500 Euro Missbrauchsgebühr verhängt. Möglich sind jedoch bis zu 2.600 Euro. Die Grundlage für die Entscheidung findet sich im §34 des BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz):
(1) Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei.
(2) Das Bundesverfassungsgericht kann eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes einen Mißbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 32) mißbräuchlich gestellt ist.
[...]
Im IT-Bereich betreffen Verfassungsbeschwerden häufig Datenschutz-Regelungen. So wurden 2008 beispielsweise nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung umgehend mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht, aber auch wegen der Speicherunge von Passdaten und Passbildern für Reisepässe.
Von einem tatsächlichen Missbrauch der Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde ist insbesondere dann die Rede, wenn Ihre Argumentation für das Verfassungsgericht nicht nachvollziehbar oder sinnlos ist. Sichern Sie sich also vor einem solchen Schritt unbedingt bei Ihrem Rechtsanwalt ab, damit Sie später nicht auf unnötigen Kosten sitzenbleiben.
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