Ihre E-Mail-Adresse gehört ins Impressum – ein Kontaktformular genügt nicht

Unter dem Aktenzeichen 44 O 79/07 hat das Landgericht (LG) Essen ein Urteil gefällt, das Sie als Betreiber einer Internetseite unbedingt beachten sollten: Ein Kontaktformular ersetzt nicht die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum.

Im strittigen Fall ging es zunächst einmal darum, ob die Rechtsform des Unternehmens und der Inhaber des Unternehmens, das die Webseite betreibt, im Impressum ausreichend genannt wurden. Dass die Bezeichnungen "Verlag" und "Verlagsleiter" nicht ausreichend sind, ist dabei durchaus nachvollziehbar, denn sie treffen weder eine Aussage über die Rechtsform (AG, GmbH, …) noch darüber, wer Inhaber des Unternehmens ist.

Für Sie als Webseitenbetreiber besonders von besonderem Interesse ist aber, dass es laut dem LG Essen nicht ausreicht, im Impressum auf ein Kontaktformular zu verweisen. Nach Telemediengesetz (TMG) in §5 ("Allgemeine Informationspflichten") Absatz 1 Nr. 2 ist nämlich folgendes in einem Impressum verpflichtend:

Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post

Das Landgericht hat dieser Formulierung eindeutig entnehmen können, dass die Angabe einer E-Mail-Adresse nötig ist. Wenn Sie auf Ihrer Internetseite, beispielsweise um Spam zu vermeiden, ausschließlich ein Kontaktformular verwenden, sollten Sie unbedingt auch Ihre E-Mail-Adresse im Impressum hinzufügen. Andernfalls riskieren Sie eine kostenpflichtige Abmahnung.

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P.M., 25.03.2009 13:27:
reicht es denn auch eine Adresse so anzugeben?: xyzbeispiel at onlinedienst.de
Arne, 25.03.2009 18:28:
Ein Besucher Ihrer Internetseite muss die E-Mail-Adresse direkt als solche erkennen können. Die von Ihnen verwendete Schreibweise ist im Internet sehr gebräuchlich, sodass es zumutbar sein sollte, dies als E-Mail-Adresse zu erkennen. Sie sichern sich allerdings zusätzlich ab, wenn Sie einen kurzen Hinweis ergänzen, dass in Ihrer E-Mail-Adresse die Zeichenkette "at" gegen das "@"-Zeichen ausgetauscht werden muss.

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