Von Arne Schwarze am 14.07.2008
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Endlich haben Sie Ruhe: Unerbetene Werbeanrufe durch Gericht gestoppt
Im Prozess um die Datenweitergabe und die unerwünschte Belästigung durch Telefonwerbung hat das Landgericht Traunstein die Rechte der Verbraucher gestärkt. Damit haben Sie endlich mehr Ruhe.
Immer mehr Menschen in Deutschland werden von unerbetenen Telefonanrufen belästigt. Zwar müssen die Anrufer hierzu im Vorfeld eine Einverständniserklärung einholen, diese erfolgt häufig jedoch im Rahmen von Gewinnspielteilnahmen oder anderen Werbeaktionen. Werbeanrufe, denen Sie nicht im Vorfeld zugestimmt haben, sind nach deutschem Recht unzulässig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun eine Klage gegen das Unternehmen Wenatex gewonnen, das bereits in der Vergangenheit durch belästigende Werbeanrufe aufgefallen war. Das Unternehmen hatte in diesem Fall von einem österreichischen Meinungsforschungsinstitut personenbezogene Daten gekauft und für eine telefonische Werbeaktion verwendet. Die betroffenen Personen hatten jedoch lediglich der Verwendung der Daten im Rahmen einer Studie zugestimmt. Wenatex hätte nach Meinung des Gerichts prüfen müssen, für welchen Verwendungszweck die Einverständniserklärung der Personen erfolgt ist und somit die erworbenen Daten nicht nutzen dürfen.
Das Unternehmen hatte, durch vorherige Maßnahmen gegen seine Werbeanrufe, bereits eine Unterlassungsklärung abgegeben, unerbetene Anrufe durchzuführen. Daher konnte es zu einer Vertragsstrafe von 5.100 Euro Verurteilt werden. Wichtig für die Verbraucherschützer ist die eindeutige Feststellung des Gerichts, dass Unternehmen keine gekauften Daten ohne vorherige Prüfung der Einverständniserklärung verwenden dürfen.
Das Urteil wird am Landgericht Traunstein unter dem Aktenzeichen 7 O 318/08 geführt und ist aktuell noch nicht rechtskräftig.
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