Endlich haben Sie Ruhe: Unerbetene Werbeanrufe durch Gericht gestoppt

Im Prozess um die Datenweitergabe und die unerwünschte Belästigung durch Telefonwerbung hat das Landgericht Traunstein die Rechte der Verbraucher gestärkt. Damit haben Sie endlich mehr Ruhe.

Immer mehr Menschen in Deutschland werden von unerbetenen Telefonanrufen belästigt. Zwar müssen die Anrufer hierzu im Vorfeld eine Einverständniserklärung einholen, diese erfolgt häufig jedoch im Rahmen von Gewinnspielteilnahmen oder anderen Werbeaktionen. Werbeanrufe, denen Sie nicht im Vorfeld zugestimmt haben, sind nach deutschem Recht unzulässig.



Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun eine Klage gegen das Unternehmen Wenatex gewonnen, das bereits in der Vergangenheit durch belästigende Werbeanrufe aufgefallen war. Das Unternehmen hatte in diesem Fall von einem österreichischen Meinungsforschungsinstitut personenbezogene Daten gekauft und für eine telefonische Werbeaktion verwendet. Die betroffenen Personen hatten jedoch lediglich der Verwendung der Daten im Rahmen einer Studie zugestimmt. Wenatex hätte nach Meinung des Gerichts prüfen müssen, für welchen Verwendungszweck die Einverständniserklärung der Personen erfolgt ist und somit die erworbenen Daten nicht nutzen dürfen.


Das Unternehmen hatte, durch vorherige Maßnahmen gegen seine Werbeanrufe, bereits eine Unterlassungsklärung abgegeben, unerbetene Anrufe durchzuführen. Daher konnte es zu einer Vertragsstrafe von 5.100 Euro Verurteilt werden. Wichtig für die  Verbraucherschützer ist die eindeutige Feststellung des Gerichts, dass Unternehmen keine gekauften Daten ohne vorherige Prüfung der Einverständniserklärung verwenden dürfen.

Das Urteil wird am Landgericht Traunstein unter dem Aktenzeichen 7 O 318/08 geführt und ist aktuell noch nicht rechtskräftig.

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Gerhard, 01.09.2008 18:16:
Unerwünschte Werbeanrufe. Sehr geehrter Herr Schwarze ! Unerwünschte Werbeanrufe haben in der Tat erheblich nachgelassen. Meist muss man bei Teilnahmen an Gewinnspielen sein Einverständnis geben, dass die Daten weitergegeben werden dürfen. Widerspricht man diesem Einverständnis, so ist eine Teilnahme ausgeschlossen. Ich nehme schon seit einiger Zeit nicht mehr an diesen Gewinnspielen mehr teil, die aus meiner Sicht nur dazu dienen, Daten zu ermitteln und in Wirklichkeit keine Gewinnspiele sind. Andererseits glaube ich aber auch, dass es nicht lange dauern wird und sich die Datenbeschaffer neue Tricks einfallen lassen, die dann nicht strafbar sind. Wenn ich hören muss, dass z. B. SKL,die über jede Menge Bankverbindungen verfügt, mittels Callcenter die Leute anrufen lässt und das Telefonat dokumentiert um später dieses Telefonat als Einverständnis des Angerufenen wertet um Geld vom Konto abzubuchen, so halte ich das für eine mehr als verwerfliche Masche. Das grenzt aus meiner Sicht an Betrug ! Da es sich beid er SKL um eine sog. staatl. Lotterie handelt, wird wohl seitens der Staatsanwaltschaften nicht viel herauskommen. Die SKL wird sich auf eine undichte Stelle im System berufen die die Daten weiterverkauft hat und somit umgeht man einer Strafe. Es wird bestenfalls ein Bauernopfer geben, mehr nicht. Alleine die Weitergabe der Daten mit den Bankverbindungen an die Callcenter bringt viel Geld ein. Hier fehlen Kontroll- mechanismen, wenn überhaupt solche gewollt sind, was ich bezweifle. Persönlich wurde mir von einer Callcentermitarbeiterin auf meine Frage, woher sie meine Daten hat, geantwortet, die bekommen wir von der Telekom. Auch die Telekom hat Millionen an Bankverbindungen ihrer Kunden.Ob dieser Sumpf jemals trockengelegt wird, wage ich zu bezweifeln. Es dürfte geübte Praxis sein, denke in weit mehr Branchen als bisher bekannt, mit den Daten ein ordentliches Zusatzgeschäft zu machen. Mir kann keiner Erzählen, dass dieser Datenhandel in den Managementetagen nicht bekannt ist.. Jetzt wird so getan, als sei man überrascht. Alle Bürger sollten ihre Kontonummern ändern lassen und nur noch per Überweisung zahlen und keine Einzugsermächtigungen mehr erteilen. Den Banken müsste untersagt werden, die Kontonummern der Bankkunden an den Zahlungsempfänger mitzuteilen. Das wäre ein erster Schritt um hier entgegenzusteuern. Wird wohl so nicht kommen und dem Betrug bleibt weiterhin Tür und Tor geöffnet. Wenn man bedenkt wer alles über Bankdaten verfügt. Krankenkassen,Versicherungen, Stadtverwaltungen, Energieversorger uva. und nur eine Person hat die Möglichkeit die Daten zu kopieren und zu verkaufen, so wird sich nichts ändern. Es müsste Kopierschutz geben und im Falle eines Kopierversuches sofort Meldung an verschiedene Stellen innerhalb eines Betriebes automatisch erfolgen. Dann könnte niemand sagen, jemals etwas davon gewusst zu haben, wnen Daten kopiert werden. MfG Nöther