Von Arne Schwarze am 11.09.2008
Ihr Autor zu Tauschbörse, Server, EDonkey, Peer-to-Peer, Klage, Urheberrecht, Sperrmaßnahmen.
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Betrieb von Tauschbörsen-Servern: So sichern Sie sich rechtlich ab
Der Betrieb von Servern für Peer-to-Peer-Tauschbörsen ist mit vielen rechtlichen Problemen verbunden. Ein Urteil des OLG Düsseldorf zeigt nun auf, wie Sie sich durch korrektes Verhalten rechtlich absichern.
In gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Inhabern von Urheberrechten und Serverbetreibern von Tauschbörsen konnten die Urheberrechtsinhaber bisher meist durchaus zufrieden mit den Urteilen der Gerichte sein.
Im aktuellen Fall, der am OLG Düsseldorf entschieden wurde (Aktenzeichen I-20 U 196/07), hat sich das Blatt nun gewendet. Das Urteil der Vorinstanz, in dem Warner Music als Rechteinhaber gegen Webby United eine einstweilige Verfügung am LG Düsseldorf erwirkte, wurde vom Oberlandesgericht (OLG) aufgehoben. Webby United hatte einen eDonkey-Server betrieben, über den unter anderem Musikstücke von Künstlern erhältlich waren, die bei Warner Music unter Vertrag stehen.
Die schnelle Reaktion von Webby United hat zum Erfolg im Gerichtsprozess einen Großteil beigetragen, denn sofort nach dem Hinweis auf die geschützten Musiktitel wurde der Zugriff auf diese gesperrt. Der Serverbetreiber war seinen Pflichten somit vorbildlich nachgekommen. Das Gericht betonte zudem, dass auf dem Server nur Verweise auf die Dateien im Internet gespeichert werden, nicht die urheberrechtlich geschützten Werke selber. Ein öffentliches Zugänglichmachen, wie es im Urheberrechtsgesetz § 19 beschrieben wird, ist hierdurch nicht gegeben.
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