BDSG 2009: Ab Juli müssen Sie neue Datenschutz-Pflichten erfüllen

Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 2009 soll im Juli beschlossen werden und schützt Verbraucher zusätzlich vor der Weitergabe ihre Daten.

Unternehmen hingegen werden weitere Pflichten auferlegt. Tritt bei Ihnen ein datenschutzrechtlich relevanter Vorfall auf, müssen Sie die zuständigen Behörden und die betroffenen Personen umgehend informieren. Ein solcher Vorfall ist beispielsweise die Weitergabe von Kundendaten ohne Zustimmung oder wenn Sie personenbezogenen Daten für einen Zweck verwenden, dem die Personen nicht bei der Erhebung der Daten explizit zugestimmt haben.

Ist es Ihnen aufgrund der großen Masse der Personen oder aus anderen Gründen nicht möglich, alle von dem Vorfall betroffenen Personen zu informieren, müssen Sie direkt an die Öffentlichkeit gehen und den Vorfall der breiten Masse bekannt geben. Dies machen Sie beispielsweise, indem Sie eine Anzeige in zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen aufgeben, die mindestens eine halbe Seite umfasst.

Eine solche Veröffentlichung bringt selbstverständlich einen enormen Imageschaden mit sich. Allerdings ist so endlich sichergestellt, dass nicht nur Datenschutzverstöße von bekannten Unternehmen, wie beispielsweise der Bahn oder der Telekom, bekannt werden. Verbraucher werden damit zukünftig über jeden Vorfall benachrichtigt, der den über sie gespeicherten Daten wiederfährt.

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Axel, 03.06.2009 13:55:
Axel, vermutlich bist Du schon informiert. Grüße Werner

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